Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Matthias

Hier finden Sie das in unserer Pfarrei verabschiedete Schutzkonzept. Schritte zur konkreten Umsetzung werden nach der Urlaubszeit in den verschiedenen Gremien besprochen und geplant.
PS / Information: Von der Bistums-Fachstelle für Prävention liegt uns leider noch keine Rückmeldung vor.

Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Matthias Trier

Vorwort

Die Pfarrei[1] St. Matthias (Pastoraler Raum Trier) liegt im Trierer Süden und umfasst die beiden Stadtteile Trier-Süd und Feyen/Weismark. Ihr Name verdankt sie dem Apostel Matthias, der seit vielen Jahrhunderten in der Matthiasbasilika verehrt wird und der uns unmittelbar in Verbindung mit Jesus bringt. Er war dabei, als Jesus bei den Jünger*innen „ein und aus ging“ (Apg 1,22).

Wir wollen in der Pfarrei St. Matthias eine Gemeinde im Geist Jesu sein: ein offener Ort und eine offene Gemeinschaft. Bei uns sind alle willkommen, die diesen Geist der Offenheit teilen.
Ein offener Ort und eine offene Gemeinschaft müssen allen Beteiligten Sicherheit und Schutz bieten – Schutz vor jeder Art von Gewalt, Missbrauch, Übergriffen und Grenzverletzungen.

Umfassende Sicherheit und umfassender Schutz – insbesondere für Kinder, Jugendliche und hilfs- und schutzbedürftige Erwachsene – sind das Ziel und das Maß für unser Zusammenleben als Pfarrei. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir im Jahr 2022 ein Institutionelles Schutzkonzept erstellt.
Es gilt in allen Räumlichkeiten, die die Pfarrei St. Matthias für Gottesdienst und Gemeindeleben nutzt und in allen Gruppen und Gemeinschaften, die zur Pfarrei St. Matthias gehören.

Dieses Institutionelle Schutzkonzept ist kein abgeschlossenes Papier, sondern ein dynamischer Prozess, der uns immer wieder zur Reflexion und Weiterentwicklung auffordert.

Wir gehen von den Persönlichkeitsrechten jeder einzelnen Person aus. Diese wollen wir schützen und deshalb jede Art von Gewalt, Missbrauch, Übergriffen und Grenzüberschreitungen verhindern und vorbeugen.

Die Erfahrungen von Gewalt, sexuellem und geistlichem Missbrauch, Machtmissbrauch, Geringschätzung, Herabsetzung und Leid, die viele Menschen – auch in unserer Pfarrei – mit Kirchenleuten machen mussten, beschämen uns und verpflichten uns zu einem anderen Handeln im Geist Jesu.  Wir wollen an der Seite derer sein, die solches Leid erfahren haben.

Mit diesem Schutzkonzept wollen wir unseren Beitrag zur Prävention leisten. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit (verstanden als Sensibilität und Sensitivität) ist eine gemeinsame Aufgabe von allen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in unserer Pfarrei. So ist dieses Schutzkonzept mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Bereichen des pfarrlichen Lebens erarbeitet worden, insbesondere aus der Kinder-, Jugend- und Senior*innenarbeit.

Pfarrgemeinderat, Pastoralteam und Verwaltungsrat (als Vertretungsgremium der Kirchengemeinde St. Matthias) haben dieses Schutzkonzept zur Kenntnis genommen, beraten und in Kraft gesetzt. Wir danken den Mitgliedern der Arbeitsgruppe und allen, die mit viel Engagement dieses Konzept erarbeitet haben.

Wir sind darauf angewiesen, dass alle, die zur Pfarrei St. Matthias gehören, sich aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Schutzkonzepts beteiligen.


Dann kann unsere Pfarrei ein offener und sicherer Ort, eine offene und sichere Gemeinschaft sein – im Geist Jesu.

Trier, St. Matthias 09.12.2022

   
Ralf Schmitz, Pfarrer Matthias Beer, Koordinator ISK

[1] Wenn hier von Pfarrei die Rede ist, ist immer auch die Kirchengemeinde St. Matthias mitgemeint.

Risiko- und Potenzialanalyse | Partizipation von Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

In der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Schutzkonzeptes wurde zu Beginn der Erarbeitung eine Betrachtung der Pfarrei und ihrer Gruppen durchgeführt[1]. Viele Risiken, Gewalt zu erfahren, stecken im zwischenmenschlichen Miteinander – gerade da, wo Menschen sich sicher fühlen. Neben dem Verhalten sind auch die örtlichen Gegebenheiten potentiell gefahrvoll oder führen zu einem Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein.

Das zeigt sich auch in den exemplarischen Befragungen von Gruppierungen innerhalb der Pfarrei, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde. Aus den Reihen des Kinderchores wurde beispielweise eingebracht, dass die Anwesenheit eines vermummten Mannes, der sich immer wieder rund um das Pfarrzentrum St. Matthias aufhält, Angst macht. Dieses Problem ist seit Längerem bekannt und Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet: es gab Kontakt zu Streetworker*innen und zur Polizei und ein Hausverbot wurde ausgesprochen. Die Situation ist den Verantwortlichen bewusst. Kein Kind wartet alleine vor dem Probenraum.

Die Messdiener*innen nannten bei der Befragung mehrere Orte, die durch fehlende Beleuchtung oder Unübersichtlichkeit Risiken bergen: beispielsweise die Toiletten im Pfarrzentrum St. Matthias oder die Arbeits- und Messdiener*innensakristei in der Matthiaskirche.

In den befragten Gruppierungen (neben den genannten fand noch eine Analyse mit dem Senior*innenchor statt) wurde durch die Bank weg der vertraute und offene Umgang in der jeweiligen Gruppe als Potenzial zur Gewaltvermeidung angeführt.

Die gemachten Beobachtungen sind die Grundlage für die folgenden präventiven Maßnahmen, insbesondere für den Verhaltenskodex.

Die Bausteine

  1. Personalauswahl & -entwicklung | Aus- & Fortbildung

In der Pfarrei St. Matthias sind wir uns bewusst, dass alle, die sich in der Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfsbedürftigen Menschen engagieren, eine große Verantwortung übernehmen. Für die Kirchengemeinde liegt deswegen bereits bei der Gewinnung von haupt- und ehrenamtlich Aktiven ein Fokus auf der Eignung zur Übernahme dieser Verantwortung. Bei der Personalauswahl und in der Personalführung gibt es ein Bewusstsein für Fragen der Prävention.

Personen, die sich besonders in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, legen je nach Umfang ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis und/oder eine Verpflichtungserklärung (s.u.) vor. Engagierte Personen werden dem Umfang ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entsprechend in Präventionsfragen geschult. Hier gelten die Richtlinien des Bistums Trier in ihrer aktuellen Fassung.


[1]Die tabellarischen Ergebnisse der Befragungen und Beobachtungen finden sich im Anhang.

  1. Verhaltenskodex & Verpflichtungserklärung
  2. Verhaltenskodex der Pfarrei St. Matthias

Die Pfarrei St. Matthias ist ein offener und sicherer Ort für die Menschen, die hier zusammenkommen. Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander und eine offene Kommunikationskultur.

Wir fördern Individualität, stärken das Recht auf Selbstbestimmung und unterbinden Grenzüberschreitungen.

Der Verhaltenskodex gilt für alle Personen, die in unserer Pfarrei im Kontakt zu anderen Menschen stehen – sei es, weil sie aktiv mitarbeiten oder weil sie Angebote der Pfarrei und ihrer Gruppierungen wahrnehmen.

Verschiedene Gruppierungen der Pfarrei haben an der Erstellung dieses Verhaltenskodexes mitgewirkt.

Dieser Kodex bietet Handlungssicherheit für alle mitwirkenden Personen in ihren jeweiligen Gruppen.

Eine Kultur des Vertrauens

  • Wir heißen alle einzelnen Personen und Gruppen willkommen. Wir verschließen uns vor niemanden wegen Herkunft, religiöser Überzeugung, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung oder anderer Lebensumstände. Wir erwarten von allen, die sich bei uns beteiligen wollen, dieselbe Offenheit.
    Die Herausforderungen, die sich mit diesem weiten Selbstverständnis ergeben können, sind uns bewusst. Wir wollen ihnen mit einer Kultur der Achtsamkeit begegnen.
    Eine vertrauensvolle Gemeinschaft verändert sich und braucht dazu die Beteiligung aller.
  • Wir reflektieren unser Handeln. Diese Reflexion ist essenziel und steht an erster Stelle, damit wir unser Miteinander verbessern können. Formen der Reflexion sind zum Beispiel: gemeinsame Reflexion in der Gruppe, Einzelgespräche, Gruppensupervision und -begleitung
  • Es herrscht ein offenes und gemeinschaftliches Miteinander. Wir nehmen jedes Anliegen und jede Beschwerde ernst.

Nähe und Distanz

Wir gehen verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Die persönliche Selbstbestimmung jeder einzelnen Person wird in jeder Hinsicht geachtet. Dies gilt in besonderer Weise für die Intimsphäre jeder Person.

Jede*r trägt dazu bei, indem er*sie

  • offen und wertschätzend mit seinem*ihrem Gegenüber umgeht
  • vertrauensvoll mit Schutzbefohlenen umgeht (v.a. Kinder und Jugendlichen). Dieses Vertrauen darf in keiner Weise ausgenutzt oder missbraucht werden
  • sich um ein Umfeld der Sicherheit für die genannten Gruppen bemüht
  • 1:1-Betreuungen sind besonders sensible Situationen. Sie werden nach Möglichkeit vermieden. Begründete Ausnahmen werden transparent mit den Beteiligten besprochen
  • verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen umgeht. Dies gilt in besondere Weise für Informationen, die von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen stammen bzw. sich auf diese beziehen

Körperkontakt und Achtung der Intimsphäre

Körperkontakt gehört zu einem gelingenden menschlichen Miteinander, erfordert aber auch einen achtsamen Umgang.

Jede Person hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

  • Körperkontakt geschieht nur auf freiheitlicher Basis der Beteiligten.

Zum Beispiel setzt auch eine tröstende Umarmung das Einverständnis der Beteiligten voraus.

  • Wir achten und wahren die Intimsphäre jeder einzelnen Person.
  • Sofern es möglich ist, werden bei Freizeiten und Angeboten mit Übernachtung nach Geschlechtern getrennte Schlafbereiche zur Verfügung gestellt. Ist das nicht möglich, wird das im Vorfeld kommuniziert.
  • Für Maßnahmen der Ersten Hilfe gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Respektvolle Sprache und respektvolles Verhalten

Auch Sprache und Verhalten achten die Grenzen des Gegenübers.

Jede*r trägt dazu bei, indem er*sie

  • auf eine respektvolle Wortwahl achtet. Dies gilt in besonderer Weise mit Blick auf Aussagen mit sexualisierendem und herabwürdigendem Inhalt.
  • sich einer verständlichen Sprache bedient.
  • transparent kommuniziert.
  • unterschiedliche Wertvorstellungen respektiert und wenn nötig das Gespräch sucht.
  • sich einer geschlechtergerechten Sprache bedient.

Umgang in und mit sozialen Medien

Grundsätzlich gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG). Insbesondere gilt dies für das Recht am eigenen Bild. Mit Blick auf Maßnahmen und Veranstaltungen werden Regelungen gefunden, die Folgendes berücksichtigen:

  • Eine Veröffentlichung von Bildmaterial erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten. Die Zustimmung kann auch passiv durch in der Hausordnung festgeschriebene Regelungen gegeben werden. Eine solche Regelung wird immer klar kommuniziert.
  • Beim Umgang mit Informationen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien ist besondere Achtsamkeit zu wahren.

Umsetzung des Verhaltenskodexes und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

Diese Regelungen werden offen mit den Menschen, Gruppierungen und Einrichtungen der Pfarrei kommuniziert.

Das Ziel unseres Verhaltenskodexes ist Handlungssicherheit.

Geäußerte Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt werden in der Pfarrei St. Matthias Trier ernstgenommen. Der Pfarrer, die geschulte Person und die Ansprechpersonen kommen als Taskforce zusammen. Diese Taskforce prüft den Verdachtsfall und leitet ihn zur Bearbeitung an die Verantwortlichen des Bistums weiter. Hier erfolgt die weitere Bearbeitung nach der Präventionsordnung und dem Interventionsplan des Bistums.

Für die Mitarbeiter*innen der Kirchengemeinde gilt dieser Verhaltenskodex als Dienstanweisung.

  1. Verpflichtungserklärung

Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit mit schutz- oder hilfsbedürftigen Menschen unterschreiben bei der Übernahme ihrer Aufgabe die Verpflichtungserklärung zu grenzachtendem Verhalten (s. Anhang).

  1. Beratungs- & Beschwerdewege

In der Pfarrei St. Matthias nehmen wir Feedback und Beschwerden ernst. Da jede Form von Rückmeldung die Chance zur Qualitätssicherung und -steigerung birgt, gibt es verschiedene Wege, diese Rückmeldungen zu äußern:

  • Es werden zwei ehrenamtliche Ansprechpersonen benannt. Diese Personen kennen das Schutzkonzept und übernehmen die Verantwortung dafür, dass Beschwerden gehört und besprochen werden.

Sie behandeln Rückmeldungen vertraulich.

Damit die Ansprechpersonen erreichbar sind, werden Funktions-E-Mail-Adressen eingerichtet.

Die Ansprechpersonen stehen in Kontakt mit der geschulten Person für Präventionsfragen (s.u.) und mit der Leitung der Pfarrei (Pfarrer, Verwaltungsrat, Pfarrgemeinderat, Pastoralteam, Dienstgespräch).Die Personen und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden über die üblichen Kanäle der Pfarrei bekanntgegeben.

  • Für die Mitarbeiter*innen der Kirchengemeinde ist die Mitarbeiter*innenvertretung als Beschwerdeweg vorgesehen.
  • Für Beschwerden das Pastorale Personal betreffend steht das Beschwerdemanagement des Bistums zur Verfügung.
  • Eine Möglichkeit der Rückmeldung ist die direkte Ansprache von Mitgliedern des Pastoralteams oder der pfarrlichen Gremien oder des Pfarrbüros.
  • Für allgemeine Rückmeldungen und Beschwerden wird eine Funktions-E-Mail-Adresse eingerichtet. Bei der Bearbeitung der eingehenden E-Mails wird das Vieraugenprinzip angewendet.
  • Dienstanweisungen & hausinterne Regelungen

Der Verhaltenskodex (s.o.) wird als Dienstanweisung erlassen. Außerdem wird er der Hausordnung beigefügt.

Der Verhaltenskodex sowie das institutionelle Schutzkonzept als Ganzes werden zur Planung von Aktionen und Veranstaltungen der Pfarrei herangezogen.

  • Qualitätsmanagement

Für die Pfarrei St. Matthias wird eine Ansprechperson für Prävention benannt. Diese Person wird entsprechend geschult und laut der Präventionsordnung vom Bischof ernannt. Aufgabe der geschulten Person ist es, in Fragen der Prävention zu beraten und für das Thema als solches sowie für das institutionelle Schutzkonzept und seine Umsetzung einzutreten.

In der Planung und Reflexion von Aktivitäten und Veranstaltungen wird dem Thema Prävention ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Die Einhaltung des Verhaltenskodexes und eine fortgeführte Risiko- und Potenzialanalyse werden regelmäßig als Tagesordnungspunkte der verschiedenen pfarrlichen Gremien besprochen. Dies dient der Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes der Pfarrei.

  1. Interventionsplan

Geäußerte Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt werden in der Pfarrei St. Matthias Trier ernstgenommen.

Der Pfarrer, die geschulte Person und die Ansprechpersonen kommen als Taskforce zusammen. Diese Taskforce prüft den Verdachtsfall und leitet ihn zur Bearbeitung an die Verantwortlichen des Bistums weiter. Hier erfolgt die weitere Bearbeitung nach der Präventionsordnung und dem Interventionsplan des Bistums.



Anhang

Eine erste Risikoanalyse der Arbeitsgruppe zur Erstellung des ISK:

  • Arten von Gewalt
    • Verbal
    • Emotional
    • Körperlich (Frage: „Wo fängt körperliche Unversehrtheit an?“)
    • Seelisch/psychisch
    • Trigger (auch unbewusst gesetzte)
    • Zu intensive Themen
    • Erregung öffentlichen Ärgernisses
    • Sprachbarrieren
    • Ausgrenzung
    • Retraumatisierung
    • Zurückweisung aufgrund körperlicher Beeinträchtigung
    • Fehlende Teilhabemöglichkeiten
  • Potenziell gefährliche Orte
    • Sakristeien
    • Sredna
    • Social Media
    • Empfangsdienst
    • Sitzungen und Proben
    • Jugendpastoral
    • Jugendchor
    • Messdiener*innenarbeit
    • Gruppentreff (Kinder und Jugend)
    • Ferienfreizeit
    • Veranstaltungen
    • Im Dunkeln
  • Personen(gruppen)
    • Potenziell Betroffene
      • Menschen mit Handicap
      • Schwache Personen
      • Ängstliche Personen
      • Kinder
      • Jugendliche
      • Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen
      • Geflüchtete
      • Jugendliche in Theaterprojekten erfahren Körperarbeit
      • Senior*innen
      • Schüler*innen
      • Chorkinder
    • Potenzielle Aggressor*innen
      • Gewaltbereite Menschen
      • Pädophile


Risiko- und Potenzialanalyse Senior*innenchor

  • Aus der Gruppe gab es keine negativen Rückmeldungen.
  • Der Chorvorstand fungiert als gruppeninterne „Beschwerdestelle“: Probleme werden, wenn sie auftreten, direkt angesprochen.
  • In der offenen Atmosphäre der Gruppe ist ein Potential zur Vermeidung grenzüberschreitenden Verhaltens.

Risiko- und Potenzialanalyse Kinderchor

  • Die Kinder sind nie ganz allein. Auch wenn sie noch warten müssen, bis sie abgeholt werden, bleibt Jutta da.
  • Die Kinder haben zurückgemeldet, dass der schwarz vermummte Mann, der häufiger rund um das Pfarrzentrum und den Friedhof zu sehen ist, ihnen Angst macht. (Gegen ihn wurde ein Platzverweis ausgesprochen; die Polizei ist informiert; auf dem Friedhof weisen Schilder daraufhin, die Polizei zu kontaktieren, wenn der Mann auftaucht und Menschen belästigt.)

Risiko- und Potenzialanalyse Messdiener*innen

  • Risiken: (Wo fühlt ihr euch unsicher/unwohl?)
    • Unbekannte (dunkle) Ecken
    • Unüberschaubare Plätze
    • Sakristei
    • Toilette im Pfarrzentrum St. Matthias ist dunkel und öffentlich zugänglich (Vorschlag: Bewegungsmelder)
    • St. Valerius ist finster
    • Alleine im Eingangsbereich in St. Matthias
    • Raum in der Sakristei in St. Matthias (gemeint war die Arbeitssakristei)
  • Vorschläge für Änderungen und Verhalten
    • Mehr Licht (Bewegungsmelder)
    • Streit sachlich regeln und ruhig
    • Freundlicher Umgang
    • Niemanden ausschließen
    • Auf die Gefühle anderer achten
    • Keine physische Gewalt
    • Freundlichkeit
    • Angemessene Sprache (nicht sexualisiert)


Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen in der Pfarrei St. Matthias, Trier

Hiermit verpflichte ich __________________________________________ (Name) mich zu einem grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen.

  1. Ich achte die Würde meiner Mitmenschen. Mein Engagement in der Pfarrei St. Matthias ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
  2. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Mädchen und Jungen. Ich beachte dies auch im Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung von Internet und mobilen Geräten.
  3. Ich beziehe aktiv Stellung gegen grenzverletzendes, abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten. Egal ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
  4. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner besonderen Vertrauensstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen.
  5. Ich bin mir bewusst, dass jede grenzüberschreitende oder sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten Personen.
  6. Ich fühle mich dem Schutz der mir anvertrauten Personen verpflichtet. Wenn sich mir Personen anvertrauen, höre ich zu und nehme sie ernst. Bei Übergriffen oder Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt behandle ich die Dinge vertraulich, kenne meine Ansprechpersonen und bespreche mit diesen das weitere Vorgehen.
  7. Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass niemandem Angst gemacht wird und persönliche Grenzen nicht verletzt werden.

Mit dieser Verpflichtungserklärung engagiere ich mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander. Ziel ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zusammen mit allen Verantwortlichen der Pfarrei St. Matthias Trier, das Vertrauen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden anderen Personen auszunutzen.

   
Ort, Datum Unterschrift
Autor:in: Redaktion (MLL)